Warum ein KI-Beauftragter?
ChatGPT, Copilot, KI-Funktionen in CRM, HR-Software oder Buchhaltung: Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Alltag – oft ohne dass jemand den Überblick hat, welche Tools im Einsatz sind und welche Daten dabei das Haus verlassen. Gleichzeitig stellt die EU-KI-Verordnung (AI Act) schrittweise verbindliche Anforderungen an Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben.
Anders als beim Datenschutzbeauftragten schreibt die KI-Verordnung keinen KI-Beauftragten vor – die Pflichten treffen Ihr Unternehmen aber trotzdem. Ein KI-Beauftragter bündelt diese Verantwortung an einer Stelle: als fester Ansprechpartner für Geschäftsführung, Fachabteilungen und Mitarbeiter.
Was die KI-Verordnung von Unternehmen verlangt
- KI-Kompetenz (Art. 4): Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter fördern – etwa durch Schulungen und klare Nutzungsregeln.
- Verbotene Praktiken (Art. 5): Bestimmte Anwendungen wie Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind seit Februar 2025 untersagt.
- Transparenzpflichten (Art. 50): Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren; Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen.
- Hochrisiko-KI: Wer KI etwa in der Personalauswahl, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung oder in kritischer Infrastruktur einsetzt, muss ab Dezember 2027 umfangreiche Pflichten erfüllen – von menschlicher Aufsicht bis zur Protokollierung.
Verstöße gegen verbotene Praktiken können mit bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Welche Aufgaben der externe KI-Beauftragte übernimmt
- KI-Inventar: Erfassung aller im Unternehmen genutzten KI-Systeme – auch der KI-Funktionen, die in bestehender Software stecken.
- Risikoeinstufung: Einordnung jeder Anwendung in die Risikoklassen der KI-Verordnung und Ableitung der konkreten Pflichten.
- KI-Richtlinie: Verbindliche Regeln für den Einsatz von KI – welche Tools erlaubt sind, welche Daten eingegeben werden dürfen, wer freigibt.
- Tool-Freigaben: Prüfung neuer KI-Anwendungen vor der Einführung – gemeinsam mit Datenschutz und Informationssicherheit.
- Schulungen: KI-Kompetenz für Mitarbeiter und Führungskräfte – praxisnah und dokumentiert.
- Dokumentation & Nachweise: Nachvollziehbare Unterlagen für Kunden, Auditoren und Aufsichtsbehörden.
- Ansprechpartner: Erste Anlaufstelle für Fragen aus Fachabteilungen und Geschäftsführung sowie bei KI-bezogenen Vorfällen.
- Rechtsmonitoring: Laufende Beobachtung von Leitlinien, Normen und Fristen und Anpassung Ihrer Maßnahmen.
KI, Datenschutz und Informationssicherheit aus einer Hand
KI-Projekte berühren fast immer personenbezogene Daten und vertrauliche Unternehmensinformationen. Deshalb denken wir KI-Governance nicht isoliert: Als externer Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheits-Beauftragter kennen wir die Schnittstellen – von der Datenschutzfolgenabschätzung für ein KI-Tool bis zur Einbindung in Ihr ISMS nach ISO 27001. Auf Wunsch orientieren wir uns dabei am KI-Managementsystem-Standard ISO/IEC 42001.
Wie wir starten
- Kennenlernen: Kostenfreies Erstgespräch – wo setzen Sie KI heute ein, was ist geplant?
- Bestandsaufnahme: KI-Inventar und Risikoeinstufung Ihrer Anwendungen.
- Benennung & Richtlinie: Schriftliche Benennung als externer KI-Beauftragter, KI-Richtlinie und Schulungsplan.
- Laufender Betrieb: Regelmäßige Termine, Freigabe neuer Tools, Schulungen und Reporting an die Geschäftsführung.