ePrivacy Verordnung (ePVO)

e-Privacy
Verordnung

Viele Unternehmen haben die DSGVO Richtlinien bereits erfolgreich in ihrem Unternehmen implementiert.
Ausruhen können sie sich dennoch nicht, da schon das nächste große Datenschutzthema in den Startlöchern steht – die ePrivacy Verordnung (ePVO).

Verpassen Sie also nicht den Anschluss und ergreifen Sie deshalb jetzt schon erste Maßnahmen.

Was bedeutet die ePrivacy Verordnung?

Die ePrivacy Verordnung ist eine Erweiterung der DSGVO. Da es sich um eine EU- Verordnung handelt, ist die ePVO sofort nach ihrem Inkrafttreten innerhalb der gesamten Europäischen Union gültig. Nur über einige Öffnungsklauseln in bestimmten Bereichen können auf nationaler Ebene Regelungen erlassen werden.

Die ePrivacy Verordnung soll die bisher geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen, die in Deutschland größtenteils über das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt wird.

Durch die ePVO soll der Datenschutz in der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation verstärkt werden, aufgrund an die rasche technische Entwicklung, die Neuregelungen notwendig macht.

Ursprünglich sollte die ePVO zeitgleich mit der DSGVO in Kraft treten. Durch heftige Gegenwehr aus der Wirtschaft wurde die ePVO doch erst einmal durch die Europäische Union zurückgestellt, was den Unternehmen kurze Zeit zum Durchatmen gewährt.

Sie sollte sich allerdings schon heute auf die Veränderungen einstellen, um ein ähnliches Chaos wie beim Inkrafttreten der DSGVO zu vermeiden.

WICHTIGSTE VERÄNDERUNGEN DER E-PRIVACY RICHTLINIE

Was regelt die ePrivacy Verordnung?

Die ePrivacy Verordnung soll die DSGVO komplettieren und vorhandene Regelungslücken schließen. Die bisher gültige E-Privacy Richtlinie, in Deutschland durch das Telemediengesetz (TMG) und Das Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt,kann dern wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen nicht weiter stand halten. Um für eine europaweite Vereinheitlichung der Gesetzgebung zu sorgen und somit einen einheitlichen Schutz der Bürger zu sichern, ist die neue ePrivacy Verordnung verbindlich für alle EU Staaten und nicht durch nationale Gesetze interpretierbar.

Ein Beispiel bei der die ePVO greift sind Trackingdieste, die das Online Verhalten eines Nutzers verfolgen. Diese Techniken sind durch die bisherige Richtlinie noch nicht erfasst.

Die ePVO bezieht sich auf elektronische Kommunikationsdienste, die einem Endnutzer zur Verfügung gestellt werden, nicht aber für Dienste, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Verordnung regelt unter anderem, unter welchen Vorraussetzungen die Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten Daten speichern dürfen. Auch der Telekommunikationssektor fällt unter die ePVO. Hier wird unter anderem geregelt, wie mit unerbetener Kommunikation oder Direktwerbung zu verfahren ist.

Folglich wie die DSGVO werden Aufgaben der Aufsichtsbehörden und Sanktionen bei nicht Umsetzung definiert.

Ergreifen Sie noch heute erste Maßnahmen!