Worum geht es bei der ePrivacy-Verordnung?
Die ePrivacy-Verordnung (ePVO) regelt EU-weit den Schutz der elektronischen Kommunikation. Bis sie verabschiedet ist, gilt in Deutschland das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TTDSG, früher TMG) gemeinsam mit der DSGVO. Beide Regelwerke wirken zusammen, wenn Sie Webseiten, Apps oder Marketing-Tools betreiben.
Was Unternehmen heute beachten müssen
- Cookies und Tracker: Alle nicht-technisch-notwendigen Speichervorgänge brauchen eine aktive Einwilligung der Besucher.
- Consent-Banner: Müssen klar, vorbelegungsfrei und mit gleichwertigem „Ablehnen"-Pfad gestaltet sein.
- Werbe-Mails: Strenge Vorgaben aus UWG, TTDSG und DSGVO – Double-Opt-In, Identitätsangabe, Abmeldelink.
- Tracking-Tools: Google Analytics, Meta Pixel & Co. nur mit Consent und vertraglich abgesichertem Drittlandtransfer.
- Push-Nachrichten und SDKs: oft übersehen, aber genauso einwilligungsbedürftig.
Wie wir Sie unterstützen
- Cookie- & Tracker-Audit: Wir scannen Ihre Webseiten und Apps und listen alle Speichervorgänge auf.
- Consent-Konzept: Welche Einwilligungen brauchen Sie wirklich? Welche Tools sind verzichtbar?
- Banner-Implementierung: Auswahl und Konfiguration eines passenden Consent-Management-Systems.
- Marketing-Automation prüfen: Newsletter, CRM, Lead-Tools auf Konformität bringen.
- Schulung: Marketing- und IT-Team im Umgang mit ePrivacy-Anforderungen schulen.
Cookie-Banner oder Tracking-Tool prüfen lassen?
Wir machen den Audit und schlagen konkrete Maßnahmen vor.
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