+49 4105 59 82 71 – 0 kontakt@iqanta.com Hamburg · Seevetal · bundesweit
Hinweisgeberschutz

HinSchG: Meldestelle in Wochen statt Monaten.

Wir richten Ihre interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz ein und betreiben sie auf Wunsch komplett für Sie – inklusive Erstprüfung und Reporting.

Wer ist zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Verpflichtet sind:

  • Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten – stichtagsbezogene Zählung.
  • Kommunen, öffentliche Stellen und Behörden ab bestimmten Schwellen.
  • Unternehmen aus regulierten Branchen (Finanzdienstleister, Wertpapierhandel, Geldwäscheverpflichtete) unabhängig von der Größe.

Verstöße sind bußgeldbewehrt. Eine fehlende interne Meldestelle kann mit bis zu 20.000 € sanktioniert werden – Repressalien gegen Hinweisgeber sogar mit bis zu 50.000 €.

Anforderungen an eine konforme Meldestelle

  • Vertraulichkeit: Identität des Hinweisgebers muss geschützt sein.
  • Anonymität optional: Auf Wunsch des Unternehmens können auch anonyme Meldungen ermöglicht werden.
  • Mehrere Kanäle: Mündlich (Telefon, persönlich) und schriftlich (Brief, digital).
  • Eingangsbestätigung: innerhalb von 7 Tagen.
  • Rückmeldung an Hinweisgeber: innerhalb von 3 Monaten.
  • Dokumentation: revisionssicher, aufbewahrungspflichtig.

Unsere Lösung

  1. Digitale Meldestelle: DSGVO-konformes Online-Portal für Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden.
  2. Externe Bearbeitung: Auf Wunsch übernehmen wir die Annahme und Erstprüfung der Meldungen.
  3. Richtlinien & Prozesse: Wir liefern die nötigen internen Richtlinien und schulen Ihre Bearbeiter.
  4. Mitarbeiterkommunikation: Vorlagen für Aushang, Intranet und Mitarbeiterinformation.
Meldestelle einrichten oder prüfen lassen? Schnell aufgesetzt, datenschutzkonform betrieben.
E-Mail schreiben