Hinweisgeberschutzgesetz
Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz.Damit werden die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie konform umgesetzt.
Am 17.12.2023 läuft die Übergangsfrist für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern aus.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Umsetzung und der Stellung eines externen Meldestellenbeauftragten.
Was müssen Sie tun?
Aufbau einer internen Meldestelle
Die Mindestanforderungen an diese Meldestelle sind die 24/7 Erreichbarkeit über zwei Kanäle in anonymer oder personalisierter.
Umsetzung eines Schutz- und Kommunikationskonzepts
Datenschutzfolgenabschätzung und Aufnahme in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Anfertigung von Handbüchern, Checklisten wie das System zu nutzen ist.
Benennung eines Meldestellenbeauftragten
Die Benennung kann intern und extern erfolgen. Die Person muss fachlich, persönlich und organisatorisch ausreichend unabhängig und vertrauenswürdig sein.
Intern vs. Extern
Aufbau eine internen Meldestelle und Benennung eines Meldestellenbeauftragten