Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Sobald Ihr Unternehmen mehr als 20 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten lässt, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten (DSB) vor. Auch in vielen anderen Konstellationen (Berufsgeheimnisträger, Profiling, besondere Kategorien personenbezogener Daten) ist die Bestellung Pflicht.
Mit IQANTA als externem DSB bekommen Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Prozesse kennt, mit Aufsichtsbehörden kommuniziert und Ihr Datenschutzmanagement laufend weiterentwickelt – inklusive Haftungsabsicherung.
Was Sie konkret von uns bekommen
- Bestellung & Meldung: Förmliche Bestellung des DSB und Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Bestandsaufnahme: Audit aller Verarbeitungstätigkeiten, IT-Systeme und Verträge.
- Verarbeitungsverzeichnis & TOMs: Erstellung und laufende Pflege gemäß Art. 30 DSGVO.
- Verträge: Prüfung und Erstellung von Auftragsverarbeitungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.
- Datenschutzfolgenabschätzungen: Bewertung kritischer Verarbeitungen nach Art. 35 DSGVO.
- Schulungen: E-Learnings und Präsenzschulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte.
- Ansprechpartner: Erste Anlaufstelle für Betroffene, Aufsichtsbehörden und Auditoren.
- Datenschutzvorfälle: Begleitung bei Meldungen nach Art. 33/34 DSGVO innerhalb der 72-Stunden-Frist.
Wie wir starten
- Kennenlernen: Kostenfreies Erstgespräch, Klärung des Bedarfs.
- Festpreisangebot: Klare monatliche Pauschale, keine Stundenzettel-Diskussionen.
- Bestellung: Schriftliche Bestellung und Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von zwei Wochen.
- Quick-Audit: Bestandsaufnahme und priorisierte Maßnahmenliste in den ersten 30 Tagen.
- Laufender Betrieb: Regelmäßige Termine, Reporting und Weiterentwicklung.
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